1. GELTUNG
1.1. Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter wird hiermit widersprochen.
1.2. Alle mündlich, fernmündlich oder telegrafisch getroffenen Abmachungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und verpflichten uns insbesondere nicht zur Auftragsannahme. Wird unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche (Datum des Poststempels) widersprochen, gilt der Auftrag auch ohne schriftliche Bestätigung des Kunden als erteilt. Ein Rücktritt von einem erteilten Auftrag ist nicht möglich.
3. PREISE UND ZAHLUNGEN
3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Angebotseinzelpreise sind nur bei Gesamtbestellung/Gesamtumfang der abgefragten und von uns angebotenen Mengen gültig. Unsere Preise beruhen auf Einkaufskosten, Materialkosten und Lohnkosten zum Zeitpunkt des Angebotes. Erhöhen sich diese Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung, so sind wir berechtigt, im Ausmaß der Verteuerung, höhere Preise zu berechnen. Sind Festpreise schriftlich vereinbart worden, so haben diese eine Gültigkeit von 6 Wochen, sofern wir uns keine kürzere Geltungsdauer vorbehalten haben.
3.2. Preise gelten rein netto Kasse und sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir behalten uns jedoch vor, Lieferungen von sofortiger Zahlung oder per Vorkasse abhängig zu machen. Die Bezahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den vollständigen Rechnungsbetrag frei verfügen können. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, unter Ablehnung der Erfüllung Schadenersatz zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt erfüllungshalber. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits zur Annahme von Schecks. Die Gutschrift erfolgt nur unter banküblichem Vorbehalt. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge als in unerheblich zu bezeichnendem Umfange als berechtigt erweist. Im Übrigen darf nur der Teil der Kaufsumme vorläufig einbehalten werden, der dem Rechnungsbetrag des ordnungsgemäß gerügten Teils der Lieferung entspricht. Der Verkäufer ist berechtigt ab Fälligkeitstag oder ab Verzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
4. LIEFERUNG
4.1. Unsere Lieferungen frei Haus sind Service-Leistungen, gültig bei Abnahme in einer Menge und bedeuten keine Übernahme der Verantwortung für Transportschäden. Teillieferungen sind mit Kosten verbunden, die zu Lasten des Bestellers gehen. Die Ware reist ab Versandstelle auf Gefahr des Bestellers. Die Kosten für eine vergebliche Anlieferung, auch wenn diese nicht sonderlich vereinbart ist, trägt der Besteller. Die Ware lagert auf Gefahr des Bestellers. Wir sind berechtigt, die Ware bei einer Spedition anzuliefern, die auf Kosten und Gefahr des Bestellers die Lagerung und den Weitertransport übernimmt. Teillieferungen müssen angenommen werden. Sofern der Besteller keine Vorgaben macht, behalten wir uns die Auswahl des Frachtweges nach bestem Ermessen vor.
Wir sind bemüht so rasch als möglich zu liefern, geben Lieferzeiten und Termine jedoch nur annähernd und unverbindlich an. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Willens des Lieferanten liegen, ihrer Einhaltung entgegenstehen. In diesem Fall muss eine Nachfrist nach Wegfall der Ereignisse von mindestens 4 Wochen gewährt werden. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen. Herstellungs- und materialbedingte Farb- Strukturabweichungen, maßliche, Stärkeund sonstige Toleranzen sind zulässig.
5. RÜCKTRITTSVORBEHALT UND RÜCKSENDUNGEN
5.1. Wir sind berechtigt, von einem zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten, falls Ereignisse einer unzumutbaren Erfüllung für uns eintreten, oder der Besteller nach Auftragserteilung das Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren anmeldet oder Zahlungsunfähig wird. Zum Rücktritt sind wir auch berechtigt, wenn unbefriedigende Auskünfte über die wirtschaftliche und persönliche Bonität des Bestellers nach Eingang der Bestellung uns bekannt werden.
5.2. Rücksendungen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, bedürfen generell unserer schriftlichen Zustimmung und haben generell frachtfrei zu erfolgen. Zurückgenommen können nur unbeschädigte, originalverpackte Waren. Für Kontrolle und Verpackung werden min. 25% des Kaufpreises in Abzug gebracht. Für eine ausreichende Verpackung zur schadensfreien Rücksendung ist Sorge zu tragen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Versenders.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1. Nach §377 HGB hat der Besteller die erhaltenen Waren unverzüglich nach Lieferung oder Abholung zu untersuchen und uns etwaige Mängel sofort, aber spätestens in den darauffolgenden 3 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte oder auftretende Mängel sind ebenfalls sofort nach ihrer Entdeckung zu melden. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach werden wir von jeglicher Haftung frei. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb 24 Monaten nach Lieferung oder Einbau. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelnde Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendigen erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung des Lieferers, die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mangelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Besteller das Recht, in den Mangel selbst einzugreifen, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist. Alle von uns abgegebenen Abbildungen und Maße sind unverbindlich. Modelabweichungen aus sämtlichen Gründen sind vorbehalten. Fracht- und Verpackungskosten für Ersatzlieferungen aus einer Mängelrüge heraus gehen zu Lasten des Käufers. Beinhalten die erworbenen Waren nicht die erwarteten Eigenschaften, so können Folgekosten jeglicher Art uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Aufwendungen und Kosten jeglicher Art für den Austausch von bei uns erworbenen, mangelhaften oder zu tauschenden Waren ohne unsere Montageleistung, gehen zu vollen Lasten des Bestellers und können bei uns nicht geltend gemacht werden.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Alle von uns gelieferten Waren und erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch bei Weiterveräußerung an Dritte. Das Verfügungsrecht der gelieferten Ware wird vorbehalten. Bei Veräußerung der Ware, welche nur im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsgänge gestattet ist, tritt der Besteller schon hiermit seine Ansprüche bis zur Höhe unserer Ansprüche aus diesem Vertrag ab. Eine Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache ist untersagt, wenn abzusehen ist, dass eine Befriedigung unserer Ansprüche nicht gewährleistet sein wird oder ein Insolvenzverfahren bzw. Vergleichsverfahren oder Zahlungsunfähigkeit sehr wahrscheinlich, vorhersehbar oder in Aussicht sein wird. Wir sind berechtigt und der Besteller verpflichtet, dem Drittabnehmer die Abtretung anzuzeigen. Alle durch Inkasso entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Geht unser Eigentum an dem Material durch die Verarbeitung oder Umbildung unter, so sind wir Hersteller der neuen Sache im Sinne de §950 BGH. Der Besteller stellt die neue Sache für uns her. Hat eine Verbindung oder Vermischung des beigestellten Materials mit Sachen des Bestellers zur Folge, dass wir das Eigentum verlieren oder lediglich Miteigentum erwerben, so besteht Einvernehmen, dass das Eigentum oder Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache auf uns übergeht.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Bei Lieferungen in das Ausland gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München/Oberbayern.